Grundsätzlich werden zwei Visa-Arten unterschieden:
Nichteinwanderungs-Visa und Einwanderungsvisa.
Letzteres wird üblicherweise auch GreenCard genannt.
Nichteinwanderungs-Visa:
Viele der Non-Immigration-Visa sind nicht für einen Daueraufenthalt geeignet, weshalb wir auf die Auflistung dieser Kategorien verzichten. Darunter fallen z.B. Schüler/Studenten-Visa, Visa für Artisten oder Regierungsvertreter.
Für einen Daueraufenthalt bleiben im Grunde nur 2 Visa-Kategorien übrig:
E-Visa
Das E-Visum, auch „Investoren-Visum genannt“, ist für Leute gedacht, die in den USA per Investition ein Geschäft eröffnen und US-Bürger und/oder GreenCard-Inhaber einstellen (E2) oder internationalen Handel mit Ländern treiben, die ein Handelsabkommen mit den USA haben.
Das Visum wird i.d.R. für die Dauer von maximal 5 Jahren ausgestellt und muss nach Ablauf erneut beim Konsulat im Herkunftsland beantragt werden.
Detaillierte Informationen dazu findet man hier:
E1
E2
Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, mit einem E-Angestellten-Visum in die USA zu kommen. Voraussetzung dafür ist, daß man einen Arbeitgeber findet, der sein Geschäft unter einem E2-Visum betreibt.
Da die Erläuterungen zum E-Visum sehr allgemein gehalten sind, bleiben jede Menge Unklarheiten, wenn es um die Umsetzung geht.
Wir sind einst selbst mit diesem Visum in die USA gekommen und mussten 2 mal die Erneuerung beim Konsulat in Frankfurt beantragen, bis wir unseren Daueraufenthalt hier erreicht haben. Auch haben wir die E2-Beantragung und Geschäftsgründungen anderer Auswanderer aktiv begleitet. Aus diesen Erfahrungen heraus sind wir selbstverständlich in der Lage, entsprechende Hilfestellung zu geben.
H-Visa
Das H-Visa ist ein reines Angestellten-Visum.
Man unterscheidet zwischen dem H1B und dem H2B Visum.
Das H1B Visum ist nur hochqualifizierten Arbeitnehmern vorbehalten, die mindestens einen Bachelor-Abschluß vorweisen können.
Eine derartige Vorbildung ist beim H2B Visum nicht erforderlich.
Einfach ist die Erlangung eines H-Visums jedoch nicht.
Zunächst muß der Arbeitgeber die zu vergebende Stelle ausschreiben, um nachzuweisen, daß sich kein geeigneter einheimischer Kandidat finden läßt. Bevor das Visum beantragt werden kann, hat der AG weitere bürokratische Hürden beim Arbeitsministerium zu überwinden. Im Falle des H1B Visums kommt noch eine Limitierung auf 65.000 Visa pro Jahr dazu, die um maximal 20.000 Visa erweitert werden kann, allerdings nur für Kandidaten mit Master-Abschluß.
Zudem ist die Aufenthaltsdauer auf 6 Jahre begrenzt. Sollte der Arbeitgeber nicht an einem Wechsel auf GreenCard interessiert sein und man nicht auf andere Art und Weise (z.B. durch Eheschließung mit einem US-Bürger) zu einem Daueraufenthalt gelangen, ist nach 6 Jahren der Aufenthalt vorbei.
Die GreenCard (Legal Permanent Resident Card)
Das begehrenswerteste Dokument zur Einwanderung in die USA ist natürlich die sogenannte GreenCard, da man damit den Status als „Legal Permanent Resident“
erreicht hat und somit legal und permanent in den USA leben und Arbeiten darf.
Es gibt zwei Hauptkategorien der GreenCard.
1. Arbeitsplatzbasierte GC (Employment based/EB)
EB-1: Einwanderer von hohem nationalem Interesse für die USA („Priority Workers”)
EB-2: Einwanderer mit besonderen Qualifikationen oder Fähigkeiten
EB-3 Akademiker und qualifizierte Fachkräfte
EB-4: Mitglieder von Religions- bzw. Glaubensgemeinschaften, bei Aufnahme von
Tätigkeiten innerhalb der Gemeinschaft ,z.B. Pfarrer
EB-5: Investoren, die mindestens 10 Vollzeitstellen schaffen und mindestens
$1,8 Million investieren (in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit genügen
$ 900Tsd.)
Die Anzahl der GC’s für die Kategorien EB2-EB4 sind kontingentiert. Für den Arbeitgeber gelten außerdem die gleichen Vorgaben wie für die Beantragung eines
H-Visums (Labor Certification).
2. Familienbasierte GC
Die Unterkategorien der familienbasierten GC’s sind selbsterklärend, weswegen sich weitere Kommentare dazu erübrigen.
IR-1 für Ehegatten
IR-2 für unverheiratete Kinder unter 21 Jahren
IR-3 für Waisen, die im Ausland adoptiert wurden
IR-4 für Waisen, die in den USA adoptiert wurden
IR-5 für Eltern eines US-Bürgers, der mindestens 21 Jahre alt ist
F-1 für unverheiratete Kinder eines US-Bürgers über 21 Jahre
F-2 für Ehegatten, minderjährige Kinder oder mindestens 21 Jahre alte,
unverheiratete Kinder von Personen, die mit Greencard in den USA leben
F-3 für verheiratete Kinder eines US-Bürgers und seines Ehegatten und
minderjährige Kinder
F-4 für Geschwister eines mindestens 21 Jahre alten US-Bürgers, dessen
Ehegatten und minderjährige Kinder
Die GreenCard Lotterie
Für all diejenigen, die keine Möglichkeit haben, über ein Job-Angebot oder Familie an eine GreenCard zu kommen, bleibt letztlich nur die Teilnahme an der GreenCard Lotterie (Diversity Visa Lottery).
Jährlich werden dazu weltweit 55.000 Gewinner zur Berechtigung zur Beantragung einer GC (!!!!) ausgelost. Die GreenCard erhält man mit dem Gewinn NICHT automatisch, da man auch da gewisse Voraussetzungen erfüllen muß (z.B. Alter, Ausbildungsstand, Führungszeugnis). Der Gewinn wird nicht automatisch mitgeteilt, es sei denn, man beauftragt eine Agentur mit der Teilnahmeregistrierung (gegen Gebühr)
Man muß den Status selbst direkt auf der Webseite der US-Behörde abrufen.
Erst dann kann die Beantragung der GC erfolgen
Gewinnchancen:
Die Gesamtzahl der GreenCards wird vorher auf die verschiedenen Kontinente und Länder „gerecht“ verteilt, so dass überall in etwa die gleiche prozentuale Chance besteht, ausgelost zu werden.
Wie groß ist nun die Chance, zu den glücklichen Gewinnern zu gehören?
Bei der DV 2021 gab es in Deutschland 55.579 Teilnehmer, aus denen 526 Gewinner gezogen wurden. Das ergibt eine Gewinnchance von <1%.
Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Chance gestiegen, was mit der wesentlich geringeren Teilnehmerzahl zu erklären ist. Die Auswertungen der Statistiken aus den Jahren vor Covid ergibt eine durchschnittliche Gewinnchance von 0,32%.
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